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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 51/04   

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https://dejure.org/2005,17717
LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 51/04 (https://dejure.org/2005,17717)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.08.2005 - L 3 U 51/04 (https://dejure.org/2005,17717)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. August 2005 - L 3 U 51/04 (https://dejure.org/2005,17717)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erörterung des zuständigen Unfallversicherungsträgers für einen regionalen Behindertenfahrdienst; Zweifel an der Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand für alle unselbstständigen Einrichtungen und Dienste; "Behindertenfahrdienst" als ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zuständigkeit - Unglückshilfe-Unternehmen - Übernahme karitativer oder medizinisch-sozialer Aufgaben - Zuständigkeit der UV-Träger der öffentlichen Hand (nicht BGW)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 30.04.1991 - 2 RU 36/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuordnung eines von einer anerkannten Werkstatt für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 51/04
    Dem könnte die Regelung des § 131 Abs. 1 SGB VII entgegenstehen, die auf dem Gedanken beruht, dass auch ungleichartig gestalteten Unternehmen, solchen, die verschiedenartige Bestandteile haben, möglichst nur ein einziger Unfallversicherungsträger gegenüberstehen sollte, sofern sie zu einem Gesamtunternehmen verbunden sind (vgl. BSG SozR 3-2200 § 647 Nr. 1 zu der bis 31. Dezember 1996 geltenden Vorschrift des § 647 Abs. 1 RVO).

    wäre nur dann zu bejahen, wenn er nicht in die organisatorische Einheit des Hauptunternehmens eingebunden wäre und nicht dessen Zwecke, sondern vom Hauptunternehmen unabhängig eigene wirtschaftliche Zwecke verfolgte und auch ohne dieses existieren könnte (vgl. BSG SozR 3-2200 § 647 Nr. 1).

  • BSG, 27.07.1972 - 2 RU 193/68

    Gemeindeunfallversicherungsverband - Beitragsbescheid - Anderer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 51/04
    Ebenso wie bei einer Formalversicherung (zum Begriff vgl. u. a. BSGE 34, 230, 232) bleibt ein durch gesetzliche Zuständigkeitsregelung begründetes Versicherungsverhältnis so lange bestehen, bis durch eine neue gesetzliche Regelung eine andere originäre Zuständigkeit begründet wurde, was hier nicht der Fall ist, oder bis das Versicherungsverhältnis durch eine ausdrückliche Erklärung des betroffenen Unfallversicherungsträgers in Form eines hoheitlichen Aktes beendet worden ist.

    Sollen nicht bestimmte (Gruppen von) Personen von dem bestehenden Versicherungsschutz ausgenommen werden, sondern soll - wie hier - die Zuständigkeit des aufgrund gesetzlicher Zuständigkeitsregelung verpflichteten Unfallversicherungsträgers für ein bestimmtes Unternehmen oder für eine bestimmte Einrichtung eines Unternehmens beendet werden, ist hierfür ebenso wie in den Fällen, in denen die Zuständigkeit durch einen schriftlichen Bescheid gemäß § 136 Abs. 1 S. 1 SGB VII festgestellt worden war, sowie in den Fällen, in denen durch die Entrichtung von Beiträgen ein formalrechtliches Versicherungsverhältnis entstanden war (BSGE 34, 230 ff.) bzw. der Unfallversicherungsträger seit langem seine Zuständigkeit anerkannt und den bei dem Unternehmen beschäftigten Personen Versicherungsschutz tatsächlich gewährt hatte (BSG SozR 2200 § 653 Nr. 4) eine Überweisungsentscheidung des (bisher zuständigen) Unfallversicherungsträgers an den für zuständig gehaltenen Unfallversicherungsträger notwendig.

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 58/90

    Anforderungen an Zweck und Gegenstand eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmens

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 51/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist die Aufnahme eines bereits bei einem anderen Unfallversicherungsträger formell als Mitglied aufgenommenen Unternehmens unzulässig und ein trotzdem erteilter Aufnahmebescheid wegen der auszuschließenden Doppelmitgliedschaft nichtig (BSGE 68, 217, 218 = SozR 3-2200 § 776 Nr. 1; SozR 3-2200 § 664 Nr. 2 mwN.; vgl. auch LSG Berlin, Urteil vom 07. November 2002 - L 3 U 46/02 -).
  • BSG, 30.01.1975 - 2 RU 119/74

    Berufsgenossenschaft - Zuständigkeit - Steinbruchs-Berufsgenossenschaft -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 51/04
    Ein Gesamtunternehmen, für das gemäß § 131 Abs. 1 SGB VII die Zuständigkeit nur eines Unfallversicherungsträgers bestehen kann, liegt vor, wenn die einzelnen Betriebsteile der einheitlichen Leitung und Verfügungsgewalt eines Unternehmers unterstehen, wenn zwischen den einzelnen Unternehmensteilen ein betriebstechnischer und wirtschaftlicher sowie ein räumlicher Zusammenhang gegeben ist und zwischen den Betriebsteilen ein gewisser Austausch von Arbeitskräften stattfindet (vgl. BSGE 39, 112, 118; Waterman in Lauterbach, Unfallversicherung-SGB VII-Band 3, 4. Auflage März 2000, § 131 SGB VII Rz. 4 mwN.).
  • LSG Berlin, 07.11.2002 - L 3 U 46/02

    Trägerschaft der gesetzlichen Unfallversicherung hinsichtlich der örtlichen und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 51/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist die Aufnahme eines bereits bei einem anderen Unfallversicherungsträger formell als Mitglied aufgenommenen Unternehmens unzulässig und ein trotzdem erteilter Aufnahmebescheid wegen der auszuschließenden Doppelmitgliedschaft nichtig (BSGE 68, 217, 218 = SozR 3-2200 § 776 Nr. 1; SozR 3-2200 § 664 Nr. 2 mwN.; vgl. auch LSG Berlin, Urteil vom 07. November 2002 - L 3 U 46/02 -).
  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 288/96

    Regreß eines Sozialversicherungsträgers wegen übergegangener

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 51/04
    Es liegt auf der Hand, dass die Beschäftigten der Einrichtungen des Klägers ebenso wie der Kläger selbst, dessen Haftung nach § 104 SGB VII nur ausgeschlossen ist, wenn die Versicherteneigenschaft im Unfallzeitpunkt (noch) bestanden hat (vgl. BGH Urteil vom 17. Juni 1997 - VI ZR 288/96 - in SGb 1999, 530 ff.), auf eine versicherungsrechtliche Absicherung im Schadensfall vertrauen können müssen.
  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 11/98 R

    Berufsgenossenschaft - sachliche Zuständigkeit - Ausgliederung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 51/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist die Aufnahme eines bereits bei einem anderen Unfallversicherungsträger formell als Mitglied aufgenommenen Unternehmens unzulässig und ein trotzdem erteilter Aufnahmebescheid wegen der auszuschließenden Doppelmitgliedschaft nichtig (BSGE 68, 217, 218 = SozR 3-2200 § 776 Nr. 1; SozR 3-2200 § 664 Nr. 2 mwN.; vgl. auch LSG Berlin, Urteil vom 07. November 2002 - L 3 U 46/02 -).
  • BSG, 27.02.1985 - 2 RU 10/84
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 51/04
    Dieser war nicht nur bei Tätigkeiten im Kernbereich der Aufgaben dieser Organisationen gegeben, sondern weitgehend bei allen Tätigkeiten, die mit der Hilfstätigkeit organisatorisch, administrativ oder wegen vereinsrechtlicher Belange zusammenhängen (BSG Urteil vom 27. Februar 1985 - 2 RU 10/84 - in HV-Info 1985 S. 24 ff.; Schlegel in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 2 Unfallversicherungsrecht, § 17 Rz. 36).
  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 67/77

    Blutspendedienst - Bundesausführungsbehörde - Unfallversicherung - Verwandtes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 51/04
    Solange dieser Zweck nicht von wirtschaftlichen Erwägungen eines auf Gewinnerzielung gerichteten Gewerbebetriebes überlagert wird, handelt es sich (weiterhin) um ein Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen im Sinne der § 655 Abs. 2 Nr. 1 RVO, § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts führt selbst eine wirtschaftliche Betätigung des Unternehmens, sofern sie letztlich der Finanzierung der darüber hinausreichenden Bereitschaft zur Unglückshilfe dient, nicht zum Verlust der Eigenschaft als Unglückhilfe-Unternehmen (SozR 2200 § 653 Nr. 3: zum Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2006 - L 3 B 1099/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeits- und Beitragsbescheid des

    Das wirtschaftliche Interesse des Klägers an der Aufhebung dieses Verwaltungsaktes, die die Beitragserhebungen nicht nur rückwirkend ab 1995, sondern auch für die Zeiten nach dem Erlass des Zuständigkeitsbescheides ausschließt, rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG SozR 1930 § 8 Nr. 5), der sich der Senat angeschlossen hat (ua. Urteile vom 25. August 2005 - L 3 U 51/04 - u.w.), den Ansatz des achtfachen durchschnittlichen Jahresbeitrags.
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